Willkommen beim BDSN

Herzlich willkommen auf der Startseite des Berufsverbandes der diabetologischen Schwerpunktpraxen Nordrheins (BdSN). In diesem haben sich die diabetologischen Schwerpunktpraxen bereits 2001 zusammengeschlossen. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder derzeit ca. 90% der spezialisierten ambulanten diabetologischen Versorgung abdecken. Wir sind davon überzeugt, dass die strukturierte Behandlung von Menschen mit Diabetesessentiell und der Zugang zu dieser Behandlung für die Menschen mit Diabetes besonders wichtig sind.

Zu unseren selbst gestellten Aufgaben zählen die Fortentwicklung der ambulanten Diabetologie und die Vertretung unserer Mitglieder. Damit dies gelingt, engagieren wir uns regional und überregional. Die Zusammenarbeit mit den überweisenden Hausärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Krankenkassen ist uns wichtig, in den letzten Jahren konnten wir die Versorgungsstrukturen verbessern.

Ein enger Austausch und ein respektvolles Miteinander bietet die Basis für die gute Zusammenarbeit. Aus dem Berufsverband sind weitere wichtige Initiativen zur Diabetesbehandlung entstanden. Die Strahlkraft dieser Projekte geht über die Landesgrenzen hinaus. Der BdSN unterstützt diese Projekte aktiv. Wir freuen uns, wenn diese Seite auch von Menschen mit Diabetes genutzt wird, um die richtigen Ansprechpartner für Ihre Erkrankung im ambulanten Setting zu finden.

  • Aktionstag Wiederbelebung im Bundestag: GRC und BVMed fordern Maßnahmenpaket

    Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) und der BVMed haben einen „Aktionstag Wiederbelebung“ im Deutschen Bundestag durchgeführt. Denn: Das schnelle Handeln von umstehenden Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes rettet Leben. Aber: Die Laien-Reanimationsquote ist in Deutschland mit 51 Prozent niedriger als im EU-Vergleich. GRC und BVMed fordern daher die zügige Umsetzung des „Maßnahmenpakets Wiederbelebung“.

  • MDR-Frist 26. Mai 2024 beachten / BVMed kritisiert Notifizierungspflicht

    Der BVMed weist darauf hin, dass nach der MDR Hersteller für Bestandsprodukte bis zum 26. Mai 2024 eine förmlichen Antrag auf Konformitätsbewertung ihres Produkts bei einer Benannten Stelle einreichen müssen, um die verlängerten Übergangsfristen nutzen zu können. Dies erkaufe zwar Zeit, ändere aber an den grundlegenden Problemen der MDR nichts, so der BVMed.

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