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Diabetologische Schwerpunktpraxen sind in Gefahr

 

 

Herzlich willkommen auf der Startseite des Berufsverbandes der diabetologischen Schwerpunktpraxen Nordrheins (BdSN). In diesem haben sich die diabetologischen Schwerpunktpraxen bereits 2001 zusammengeschlossen. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder derzeit ca. 90% der spezialisierten ambulanten diabetologischen Versorgung abdecken. Wir sind davon überzeugt, dass die strukturierte Behandlung von Menschen mit Diabetesessentiell und der Zugang zu dieser Behandlung für die Menschen mit Diabetes besonders wichtig sind.

Zu unseren selbst gestellten Aufgaben zählen die Fortentwicklung der ambulanten Diabetologie und die Vertretung unserer Mitglieder. Damit dies gelingt, engagieren wir uns regional und überregional. Die Zusammenarbeit mit den überweisenden Hausärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Krankenkassen ist uns wichtig, in den letzten Jahren konnten wir die Versorgungsstrukturen verbessern.

Ein enger Austausch und ein respektvolles Miteinander bietet die Basis für die gute Zusammenarbeit. Aus dem Berufsverband sind weitere wichtige Initiativen zur Diabetesbehandlung entstanden. Die Strahlkraft dieser Projekte geht über die Landesgrenzen hinaus. Der BdSN unterstützt diese Projekte aktiv. Wir freuen uns, wenn diese Seite auch von Menschen mit Diabetes genutzt wird, um die richtigen Ansprechpartner für Ihre Erkrankung im ambulanten Setting zu finden.

  • BVMed zur PNOG-Anhörung: „Infektionsschutz braucht eine eigenständige Absicherung in der Pflegeversicherung“

    Der BVMed warnt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) insbesondere vor einer Schwächung des Infektionsschutzes in der häuslichen Pflege. Die vorgesehene Überführung des bisherigen Sachleistungsanspruchs auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in das neue Entlastungsbudget gefährde die Basishygiene von Millionen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. „Infektionsschutz ist keine optionale Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für eine sichere häusliche Versorgung. Dafür braucht es auch künftig einen verlässlichen und qualitätsgesicherten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“, fordert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

  • Stellungnahme: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

    Der BVMed sieht beim Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die geplante Überführung der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel in das Entlastungsbudget gefährdet aus Sicht des Verbandes den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege. Der BVMed fordert unter anderem den Erhalt des eigenständigen Sachleistungsanspruchs.

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